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   LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12   

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LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12 (https://dejure.org/2013,14161)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.06.2013 - L 7 R 1192/12 (https://dejure.org/2013,14161)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - L 7 R 1192/12 (https://dejure.org/2013,14161)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Buchst a FRG, § 15 FRG, § 22 Abs 3 FRG, § 26 FRG, § 4 BVFG
    Fremdrentenrecht - Beitragszeit eines Mitglieds einer Kolchose in der ehemaligen UdSSR - Nachweis - Glaubhaftmachung - ununterbrochene Beitragsentrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Beitragszeiten des Mitglieds einer Kolchose in der ehemaligen UdSSR nach dem Fremdrentenrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - anteilmäßige Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12
    Es gelten die in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, 19. November 2009 - B 13 R 67/08 R - ; SozR 4-5050 § 15 Nrn. 5 und 6) hierzu aufgestellten Maßstäbe für Mitglieder rumänischer LPG.

    Wegen der Regelungen des sowjetischem Rechts, dass Kolchosen ab 1. Januar 1965 für alle Kolchose-Mitglieder Pflichtbeiträge zu zahlen hatten, ist bei festgestellter Mitgliedschaft der Schluss zulässig auf eine vollständige (lückenlose) Beitragsentrichtung, solange keine Anhaltspunkte gegen eine Beitragszahlung vorliegen (BSG, 19. November 2009 - B 13 R 67/08 R - ; SozR 4-5050 § 15 Nrn. 5 und 6 zur entsprechenden rumänischen Rechtslage).

    Da also die Beitragsentrichtung durch Beschäftigungslücken (z.B. Arbeitsunfähigkeit, Witterung) bei durchgehender Mitgliedschaft nicht in Frage gestellt ist, ist die gesamte Zeit als Beitragszeit nachgewiesen i.S.d. § 22 Abs. 3 FRG (BSG, Urteil vom 19. November 2009, a.a.O.).

    Dies ist unabhängig und getrennt von der Frage des Nachweises der Beitragszeiten zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 19. November 2009, a.a.O., m.w.N.).

    Eine Beschäftigung ist unständig i.S.d. Satz 3, wenn sie im Voraus durch Arbeitsvertrag oder der Natur der Sache nach auf weniger als eine Woche beschränkt ist (vgl. BSG, Urteil vom 19. November 2009, a.a.O., m.w.N.), und kommt daher vorliegend nicht in Betracht.

  • BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R

    Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - anteilmäßige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12
    Ein ganzjähriges Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinne wird selbst durch eine Teilzeittätigkeit nicht in Frage gestellt (BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 5).

    Teilzeitbeschäftigt ist daher nicht, wer jederzeit bereit sein musste, Arbeit zu leisten und dem gleichzeitig eine anderweitige Berufstätigkeit untersagt war (BSG SozR 4-5050 § 15 Nr. 5).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2013 - L 4 R 4446/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12
    Hingegen habe das LSG Baden-Württemberg die Auffassung der Beklagten jüngst bestätigt (Urteil vom 19. April 2013 - L 4 R 4446/11 -).

    Es ist daher nicht maßgeblich, ob hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in der Kolchose eine höhere Belegungsdichte als 5/6 konkret nachgewiesen ist (ebenso Senatsurteil vom 22. März 2012, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2011 - L 5 R 3204/09 - BayLSG, Urteil vom 24. Februar 2010 - L 1 R 804/09 - , jeweils zur rumänischen LPG; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2013 - L 4 R 4446/11 - zur sowjetischen Kolchose, allerdings ohne Eingehen auf die o.g. Entscheidungen des BSG).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2012 - L 7 R 2027/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12
    Darüber hinaus entsprechen sie den dem Senat aus anderen Verfahren bekannten Regelungen und Verhältnissen der LPG nach rumänischem Recht, die dem sowjetischen System nachgebildet waren (vgl. zu diesen Senatsurteil vom 22. März 2012 - L 7 R 2027/07 -).

    Es ist daher nicht maßgeblich, ob hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in der Kolchose eine höhere Belegungsdichte als 5/6 konkret nachgewiesen ist (ebenso Senatsurteil vom 22. März 2012, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2011 - L 5 R 3204/09 - BayLSG, Urteil vom 24. Februar 2010 - L 1 R 804/09 - , jeweils zur rumänischen LPG; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2013 - L 4 R 4446/11 - zur sowjetischen Kolchose, allerdings ohne Eingehen auf die o.g. Entscheidungen des BSG).

  • SG Dortmund, 30.01.2006 - S 22 RA 35/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12
    Zur Begründung des dagegen eingelegten Widerspruches, mit dem sie sich nur gegen die 5/6-Bewertung wandte, verwies die Klägerin auf eine Entscheidung des SG Dortmund vom 30. Januar 2006 (S 22 RA 35/03).

    In gleicher Weise hat der Senat die in der Entscheidung des SG Dortmund vom 30. Januar 2006 (S 22 RA 35/03 - ) wiedergegebene gutachtliche Stellungnahme einer Mitarbeiterin des Instituts für Ostrecht Nürnberg vom 26. Januar 2006 herangezogen.

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 17/92

    Streit über die Anrechnung von im Ausland zurückgelegte Beitragszeiten und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12
    Dabei stützt er sich zunächst auf die Feststellungen, die der Entscheidung des BSG vom 31. März 1993 (B 13 RJ 17/92 - ) zugrunde gelegt und in dieser ausführlich wiedergegeben wurden.

    Bei dem Sicherungssystem des Zentralfonds handelt es sich um ein System der gesetzlichen Rentenversicherung i.S.d. § 15 FRG (BSG, Urteil vom 31. März 1993, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 24.02.2010 - L 1 R 804/09

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12
    Es ist daher nicht maßgeblich, ob hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in der Kolchose eine höhere Belegungsdichte als 5/6 konkret nachgewiesen ist (ebenso Senatsurteil vom 22. März 2012, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2011 - L 5 R 3204/09 - BayLSG, Urteil vom 24. Februar 2010 - L 1 R 804/09 - , jeweils zur rumänischen LPG; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2013 - L 4 R 4446/11 - zur sowjetischen Kolchose, allerdings ohne Eingehen auf die o.g. Entscheidungen des BSG).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 R 3204/09
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12
    Es ist daher nicht maßgeblich, ob hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in der Kolchose eine höhere Belegungsdichte als 5/6 konkret nachgewiesen ist (ebenso Senatsurteil vom 22. März 2012, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 3. August 2011 - L 5 R 3204/09 - BayLSG, Urteil vom 24. Februar 2010 - L 1 R 804/09 - , jeweils zur rumänischen LPG; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2013 - L 4 R 4446/11 - zur sowjetischen Kolchose, allerdings ohne Eingehen auf die o.g. Entscheidungen des BSG).
  • BSG, 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Kindererziehung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 7 R 1192/12
    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des 5. Senats des BSG zum Recht der rumänischen LPG (vgl. SozR 4-5050 § 15 Nr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - L 21 R 370/15

    Bewertung von Zeiten als Beitragszeiten im Anwendungsbereich des FRG in der

    Seine Rechtsauffassung werde durch das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 20.06.2013 (L 7 R 1192/12) gestützt.

    Zur Begründung führt sie aus, der Verweis des Sozialgerichts Detmold auf die Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 20.06.2013 (L 7 R 1192/12) gehe fehl.

    Die Mitgliedschaft konnte nicht durch mehrtägige oder mehrwöchige Arbeitsunfähigkeit enden (zum Vorstehenden LSG Baden-Württemberg vom 20.06.2013 - L 7 R 1192/12, juris Rn. 4; Bilinsky, Das Sozialversicherungs- und Versorgungsrecht in der Sowjetunion, 23. Jahrbuch für Ostrecht, Seite 114 f.).

    Da also die Beitragsentrichtung durch Beschäftigungslücken (z.B. Arbeitsunfähigkeit, Witterung) bei durchgehender Mitgliedschaft nicht in Frage gestellt ist, ist die gesamte Zeit als Beitragszeit nachgewiesen im Sinne des § 22 Abs. 3 FRG (BSG vom 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R, juris Rn. 23; zum Vorstehenden LSG - Baden-Württemberg vom 20.06.2013 - L 7 R 1192/12, juris Rn. 32).

    Das ganzjährige Arbeitgeber-Weisungsrecht der Kolchoseverwaltung gegenüber dem einzelnen Mitglied und das gleichzeitige Verbot der Beschäftigung in einem anderen Betrieb stehen dem ebenfalls entgegen (vgl. zum Vorstehenden LSG Baden-Württemberg vom 20.06.2013 - L 7 R 1192/12, juris Rn. 36).

    Es ist davon auszugehen, dass das ganzjährige Weisungsrecht der Kolchosverwaltung gegenüber dem Mitglied und damit korrespondierend dessen ständige Verpflichtung zur Bereitschaft, jederzeit eine Arbeit nach Weisung aufzunehmen, der Annahme einer Teilzeitbeschäftigung oder einer solchen i. S. d. § 26 Satz 3, 4 FRG im Falle der Arbeitsunfähigkeit entgegensteht (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 20.06.2013 - L 7 R 1192/12, juris Rn. 33).

  • SG Duisburg, 28.03.2018 - S 34 R 789/14
    Hierzu verwies die Klägerin auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 20.06.2013, Az. L 7 R 1192/12.

    Bemessungsgrundlage waren die von der Kolchose erzielten Gesamteinkünfte des Vorjahres, von denen ein durch den Ministerrat der UdSSR festgelegter Prozentsatz an den Zentralfonds abzuführen war (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2013, Az. L 7 R 1192/12, Rn. 31).

    Die Über- oder Untererfüllung der Arbeitsnormen durch Kolchosemitglieder wirkte sich nicht auf die Beitragszahlung aus, die Mitgliedschaft konnte auch nicht durch mehrtägige oder mehrwöchige Zeiten der Arbeitsunfähigkeit enden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2013 a.a.O. Rn. 4).

    Diese Beitragszahlung der Kolchose für ihre Mitglieder wurde mithin im Fall von Beschäftigungslücken wie z.B. durch Arbeitsunfähigkeit nicht unterbrochen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2013, Az. L 7 R 1192/12, Rn. 31).

    Wegen der Regelungen des sowjetischem Rechts, dass Kolchosen ab 01.01.1965 für alle Kolchose-Mitglieder Pflichtbeiträge zu zahlen hatten, ist bei festgestellter Mitgliedschaft der Schluss zulässig auf eine vollständige, d.h. lückenlose Beitragsentrichtung, solange keine Anhaltspunkte gegen eine Beitragszahlung vorliegen (BSG, Urteil vom 19.11.2009, Az. B 13 R 67/08 R - Rn. 19 m.w.N., LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2013, a.a.O., Rn. 32).

    Denn von der Frage des Nachweises der Beitragszeiten ist die Frage zu trennen, wie diese zu berücksichtigen sind (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2013 a.a.O., Rn. 34).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 7 R 4280/17

    Fremdrentenrecht - Nachweis von Beitragszeiten - sowjetisches Arbeitsbuch - keine

    Entgegen der vom Bevollmächtigten des Klägers geäußerten Rechtsauffassung ist die Rechtsprechung des BSG zum Nachweis von Beitragszeiten in einer r. LPG (vgl. Urteil vom 21. August 2008 - B 13/4 R 25/07 R - juris Rdnr. 20; Urteil vom 12. Februar 2009 - B 5 R 39/06 R - BSGE 102, 248 - juris Rdnr. 28; Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 145/08 R - juris Rdnr. 21; vgl. ferner Senatsurteil vom 20. Juni 2013 - L 7 R 1192/12 - juris Rdnr. 32) auf den vorliegenden Sachverhalt einer entgeltlichen Beschäftigung aufgrund von Arbeitsverträgen nicht übertragbar, da für den Kläger als Arbeitnehmer nicht unabhängig von Fehlzeiten in der UdSSR bzw. R. Föderation eine gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung bestand.

    Der Kläger war zu keinem Zeitpunkt Mitglied einer Kolchose, auf die der Senat die zitierte Rechtsprechung des BSG übertragen hat (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 2013 - L 7 R 1192/12 - juris Rdnrn. 29 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 R 2582/15

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden Beitragszeiten

    Entgegen der vom Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geäußerten Rechtsauffassung ist die Rechtsprechung des BSG zum Nachweis von Beitragszeiten in einer rumänischen LPG (Urteil vom 21. August 2008 - B 13/4 25/07 R - juris Rdnr. 20; Urteil vom 12. Februar 2009 - B 5 R 39/06 R - BSGE 102, 248 - juris Rdnr. 28; Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 145/08 R - juris Rdnr. 21; vgl. ferner Senatsurteil vom 20. Juni 2013 - L 7 R 1192/12 - juris Rdnr. 32) auf den vorliegenden Sachverhalt einer entgeltlichen Beschäftigung aufgrund eines Arbeitsvertrages nicht übertragbar, da für den Kläger als Arbeitnehmer nicht unabhängig von Fehlzeiten in Rumänien eine gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung bestand.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Unter Bezugnahme auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 02.06.2013 (L 7 R 1192/12) zur sowjetischen Kolchose sei er weiterhin der Auffassung, dass auch bei ihm die Beitragszahlung selbst im Fall von Beschäftigungslücken nicht unterbrochen gewesen sei, und die Beitragszahlung und deren Höhe keinerlei Einfluss auf seine Rentenansprüche gehabt habe.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 2853/16

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden sowjetischen Beitragszeiten -

    Soweit die Klägerseite schließlich gemeint hat, auf der Grundlage der Rechtsprechung zum Nachweis von Beitragszeiten auf Grund der Beschäftigung eines Mitglieds bei einer rumänischen LPG (z.B. BSG, Urteil vom 19.11.2009, B 13 R 145/08 R) bzw. einer sowjetischen Kolchose (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.01.2019, L 21 R 370/15, in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2013, L 7 R 1192/12, in juris; a.A. LSG Saarland, Urteil vom 26.04.2018, L 1 R 94/16, in juris) seien auch die vorliegend im Streit stehenden Beitragszeiten ohne weitere Prüfung als nachgewiesen i.S.d. § 22 Abs. 3 FRG anzusehen, ist zunächst festzustellen, dass die Klägerin im streitigen Zeitraum ausweislich ihres Arbeitsbuchs zu keinem Zeitpunkt Mitglied einer Kolchose und erst recht nicht Mitglied einer rumänischen LPG war; Entsprechendes hat sie auch nicht behauptet.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 8 R 3896/19

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden rumänischen Beitragszeiten -

    Insoweit ist bei abhängig Beschäftigten der Wirtschaft auch nicht die Rechtsprechung des BSG zum Nachweis von Beitragszeiten in einer rumänischen LPG (dazu vgl. BSG 21.08.2008 - B 13/4 25/07 R - juris; BSG 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R - BSGE 102, 248 - juris; BSG 19.11.2009 - B 13 R 145/08 R - juris; LSG Baden-Württemberg 20.06.2013 - L 7 R 1192/12 - juris) auf den vorliegenden Sachverhalt einer entgeltlichen Beschäftigung aufgrund eines Arbeitsvertrages im Bereich des Maschinenbaus übertragbar, da für den Kläger als Arbeitnehmer nicht unabhängig von Fehlzeiten in Rumänien eine gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung bestand (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg 17.11.2016 - L 7 R 2582/15 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2018 - L 9 R 490/16
    Hierfür spricht auch die zu in der ehemaligen UdSSR zurückgelegten Kolchosemitgliedschaftszeiten ergangene Rechtsprechung (z.B. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 7 R 1192/12).
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